Der Aufstellungsbeschluss muss vom Tisch
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 05. März 2015 17:23
Heinz Spelthahn aus Jülich nimmt Stellung zum Artikel „Das Logistikzentrum ist vielen zu hoch“ in der Ausgabe vom 7. Februar:
Was hat die Diskussion im Planungs- und Bauausschuss über Eichhorn mit Planungsrecht zu tun? Ich war nicht zugegen in der jüngsten Sitzung des Jülicher Planungsausschusses. Was aber über die Sitzung in der Samstagsausgabe berichtet wird, bestätigt einmal mehr, was Bürger und Bauherrn in der Herzogstadt seit Jahren auf die Palme bringt: Statt das Planungsrecht anzuwenden, wird irrational geplappert.
Das trifft auch Juristen, die Mitglied dieses Ausschusses sind, aber offenbar das Planungsrecht nicht kennen oder es aus welchen Gründen auch immer nicht anwenden wollen. Dabei beteilige ich mich nicht an den Gerüchten, die seit Jahren in Jülich im Umlauf sind. Warum gibt es die Gerüchte? Die Antwort liegt nahe.
Innen- und Außenbereich
Dabei ist es einfach: Ein Beschluss, einen Bebauungsplan auf der „linken Seite“ (Zitat Harald Garding in dem Bericht) aufzustellen wird den Planungsgrundsätzen des Baugesetzbuches (BauGB) nicht gerecht: Das Vorhaben Eichhorn kann auf der „rechten Seite“ verwirklicht werden. Das BauGB untersagt, den Außenbereich zu versiegeln, wenn es noch Platz im Innenbereich gibt.
Erfreulich, dass sich Jülichs Grüne endlich richtig positionieren. Und dass die JÜL den Aufstellungsbeschluss auch ablehnt. Unverständlich die Haltung der SPD: Glaubt die Partei mit dieser Wischiwaschi-Haltung wieder zu einer wichtigen Kraft in Jülich zu werden?
Ein Aufstellungsbeschluss für die linke Seite ist rechtswidrig. Dabei mag man Harald Garding seine (politische) Präferenz nachsehen: Die Fläche westlich der Wymar-straße (= rechts) ist die vom Gesetz eindeutig präferierte Lage. Daher muss der gesetzestreue Bürger Garding gegen „links“, also gegen die Erweiterung von Eichhorn östlich der Wymarstraße stimmen.
Daher liegt auch Erich Gussen falsch, der „optimistisch“ ist: Es gelänge im Planungsverfahren das Vorhaben zu reduzieren. Das ist die übliche Gussensche Baldrian-Politik: Er setzt darauf, dass der Unmut verhallt.
Die erfolgreichste Reduzierung ist einfach: Der Aufstellungsbeschluss muss vom Tisch. Ich hoffe, dass der Jülicher Stadtrat den Weg findet, für den er da ist: Simpel das Gesetz richtig anzuwenden.
Wer sich über die Höhe von 30 oder 40 Metern äußert, über Tunnel oder nicht, über lichte Höhe des Transportbandes oder über die Verlegung des Mühlenteiches, betreibt Augenwischerei. Darum geht es nicht.
Wichtige Fragen unbeantwortet
Vielmehr sind alle offenen Fragen weiterhin durch Eichhorn nicht beantwortet. Die sind:
▶ Was geschieht mit der alten Fabrik Eichhorn, was mit der Villa Buth?
▶ Für wen ist das neue Logistikzentrum in Kirchberg wirklich gedacht?
▶ Schafft oder sichert das Arbeitsplätze?
Ich verstehe auch nicht, warum die Vernachlässigung der Villa Buth durch Eichhorn entgegen dem Denkmalgesetz, das die Stadt Jülich durchsetzen muss, nicht die ihr gebührende Rolle spielt.
Es ist eine Schande, wie man mit diesem Haus der Schande umgeht.