Keinerlei Rechtsanspruch
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- Veröffentlicht: Samstag, 20. Dezember 2014 17:04
Heinz Spelthahn aus Jülich schreibt unter anderem zu den Plänen der Firma Eichhorn:
Die Diskussion um die Erweiterungspläne der Firma Eichhorn in Kirchberg läuft so irrational wie so viele Diskussionen in Jülich. Wir Jülicher Bürger können den Bürgern in Kirchberg nur dankbar sein, dass sie sich nicht einlullen lassen. Man muss sich eines klar machen: Das, was Eichhorn in Kirchberg bauen will, ist mit der gegenwärtigen Rechtslage unvereinbar. Eichhorn hat keinen Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung. Das muss jedem klar sein, der sich an der Diskussion beteiligt, erst recht für jeden in Jülich, der für die Entwicklung der Stadt Verantwortung trägt.
Und dennoch: Bei dieser Feststellung darf niemand stehen bleiben, der Verantwortung trägt. Vielleicht ist das Bauvorhaben wichtig für die Entwicklung der Stadt. Dann müssen die Voraussetzungen für die Genehmigung eben geschaffen werden. Ist das Bauvorhaben für Jülichs Entwicklung wichtig? Die Antwort muss Eichhorn geben. Und niemand sonst. Niemand sonst kann es. Da hilft auch keine bezahlte Anzeige eines historischen Vereins in Jülichs Amtlichem Bekanntmachungsorgan. Es müssen Fragen gestellt werden. Warum will Eichhorn auf die andere Seite der Wymarstraße in Kirchberg? Diese Frage muss nicht die Stadt beantworten. Denn Eichhorn will mit seinem Neubau in den Außenbereich (§ 35 BauGB). Dieser soll aber prinzipiell von Bebauung freigehalten werden. Wenn sie also will, dass die Stadt aus Außenbereich Innenbereich macht, ist die allererste Frage: Kann Eichhorn nicht im Innenbereich bauen? Antwort: Doch. Für sein Bauvorhaben hat Eichhorn sogar schon eine Baugenehmigung beantragt und erhalten. Dafür müsste er die alte, seit 20 Jahren stillgelegte Fabrik abreißen und dort neu bauen. Das hat Eichhorn selbst beantragt. Das wäre auch das Übliche, statt neue Fläche zu verbrauchen.
Warum will die Firma das nicht mehr? Diese Frage kann nur Eichhorn beantworten. Eichhorn hat diese Frage bis heute nur ausweichend mit Kostengründen beantwortet. Diese Antwort kann nicht die wahre Antwort sein: Denn Eichhorn hat den Bauantrag für das alte Firmengelände selbst gestellt. Ich bin überzeugt, dass Eichhorn die Kostenfrage und die Alternative schon vor der Stellung des genehmigten Antrags sorgfältig geprüft hat.
Daher hat Eichhorn jetzt andere Pläne. Aber welche? Wir wissen es nicht. Wir stellen nur fest. Eichhorn hat in Kirchberg Gelände, das viele Fußballplätze fassen würde. Dieses Gelände will Eichhorn um viele tausend Qua-dratmeter vergrößern. Das Gelände könnte unbebaut bleiben. Allein die Veränderung schafft Werte für Eichhorn von Millionen Euro. Die alte Villa Eichhorn östlich der Wymarstraße ist auf 600 m² aufwendig modernisiert worden. Warum konnte Eichhorn das Geld nicht in die 1000 m² große Villa Buth stecken?
Die Villa Buth, die für Emil Buth, den preußischen Offizier, den Schwiegersohn des Gründers des Jülicher Traditionsunternehmens erbaute Fabrikanten-Villa, die später das „Judenhaus des Kreises Jülich“ war und unter Denkmalschutz steht, wird entgegen dem Denkmalschutzgesetz nicht von Eichhorn erhalten, sondern verfällt. Mir ist klar, Eichhorn will die Villa Buth abreißen und der Industriefläche hinzufügen, die ohnehin schon groß ist.
Daher stellen sich drängend die Fragen: Was geschieht mit der alten Fabrik Eichhorn, was mit der Villa Buth? Was hat Eichhorn wirklich auf dem neuen Gelände vor? Hat die Errichtung der Ampelanlage an Königshäuschen nichts mit den Plänen von Eichhorn zu tun? Die Begründung der Stadt Jülich als zuständiger Straßenverkehrsbehörde ist hanebüchen. Sie versteckt sich. Soll in Kirchberg vielleicht ein neues Logistikzentrum entstehen? Und nicht nur für Eichhorn? Schafft oder sichert das Arbeitsplätze?
Solange diese Fragen nicht geklärt sind, muss es bei der Feststellung bleiben: Auf die Baugenehmigung hat Eichhorn keinen Anspruch.